Bei Beratungsfragen

Bei Beratungsfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich und gerne zur Verfügung. Damit eine hinreichende und vor allem auch abschließende und vollständige Beratung erfolgen kann, werden meist auch Unterlagen der Mandantschaft benötigt.

Neben der Nachfrage, ob eine Rechtschutzversicherung besteht oder bereits von dieser eine Deckungszusage erteilt wurde, sollten daher auch zum Beispiel in Mietsachen der Mietvertrag vorgelegt oder vorangehende Nebenkostenabrechnungen bereit gehalten werden. In Familiensachen sind ebenso weitere Unterlagen (z.B. Heiratsurkunde, Gehaltsabrechnungen) und Angaben (z.B. Trennungszeit) erforderlich.

Sofern dann eine einmalige Beratung erfolgt, sind die hiermit verbundenen Kosten einer Erstberatung für Verbraucher stets an eine Obergrenze gebunden. Für eine derartige erste Beratung beträgt die Gebühr höchstens 190 € zuzüglich Mehrwertsteuer. Bei geringen Gegenstandswerten wird diese Obergrenze aber meist nicht erreicht. Die Kosten einer Beratung werden grundsätzlich auf die Kosten einer sich anschließenden weiteren Vertretung angerechnet.

Auch die schriftliche Beratung ist gebührenpflichtig.

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Um Ihnen einen Rechtsrat geben zu können, schicken Sie uns bitte eine ausgedruckte und unterschriebene Vollmacht vorab per Fax, an die Nummer 02131/3693650, zu:

Danach können wir Ihnen – gerne auch per E-Mail eine Rechtsauskunft erteilen. Wir bitten um Ihr Verständnis für dieses Prozedere, da wir jeden Mandanten eindeutig zuordnen können müssen. Desweiteren muss der Sachverhalt für jeden Einzelfall genau ermittelt werden.